Schießplatzordnung Weitwörth

(auszugsweise)

  1. Die Waffen sind stets gebrochen zu tragen und die Gewehrriemen zu entfernen!
  2. Es darf nur auf den dafür vorgesehenen Schützen­-Standplätzen geladen werden!
  3. Die Waffe ist umgehend nach dem Schuss zu brechen!
  4. Schüsse dürfen ausschließlich auf die von den Betrei­bern vorhergesehenen Ziele abgegeben werden.
  5. Das Aufstellen anderer Ziele, welcher Art auch immer, ist strengstens verboten!
  6. Auf der gesamten Anlage ist eine maximale Schrotgröße von 2,5mm erlaubt!
  7. Flintenlauf und andere Geschoßtypen sind strengstens verboten!
  8. Sämtliche Wurfscheiben dürfen jeweils nur von einem Schützen beschossen werden!
  9. Halbautomatische Flinten dürfen nur mit max. 2 Patronen geladen werden.
  10. Auf den Jagdparcoursständen darf nur aus den Standplatzringen geschossen werden!
  11. Für ausreichende Versicherung hat jeder Schütze für sich selbst zu sorgen!
  12. Jeder Schütze ist für seine Schüsse selbst verantwortlich und haftet für Schäden an Sachwerten sowie Personen!
  13. Den Anweisungen des Standpersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
  14. Bei Verstoß gegen die Schießordnung wird ein Platzverweis ausgesprochen!
  15. Jeder Schütze hat selbst für ausreichend Augen-, Ohren­und Kopfschutz zu sorgen!