Schießplatzordnung Weitwörth
(auszugsweise)
- Die Waffen sind stets gebrochen zu tragen und die Gewehrriemen zu entfernen!
- Es darf nur auf den dafür vorgesehenen Schützen-Standplätzen geladen werden!
- Die Waffe ist umgehend nach dem Schuss zu brechen!
- Schüsse dürfen ausschließlich auf die von den Betreibern vorhergesehenen Ziele abgegeben werden.
- Das Aufstellen anderer Ziele, welcher Art auch immer, ist strengstens verboten!
- Auf der gesamten Anlage ist eine maximale Schrotgröße von 2,5mm erlaubt!
- Flintenlauf und andere Geschoßtypen sind strengstens verboten!
- Sämtliche Wurfscheiben dürfen jeweils nur von einem Schützen beschossen werden!
- Halbautomatische Flinten dürfen nur mit max. 2 Patronen geladen werden.
- Auf den Jagdparcoursständen darf nur aus den Standplatzringen geschossen werden!
- Für ausreichende Versicherung hat jeder Schütze für sich selbst zu sorgen!
- Jeder Schütze ist für seine Schüsse selbst verantwortlich und haftet für Schäden an Sachwerten sowie Personen!
- Den Anweisungen des Standpersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
- Bei Verstoß gegen die Schießordnung wird ein Platzverweis ausgesprochen!
- Jeder Schütze hat selbst für ausreichend Augen-, Ohrenund Kopfschutz zu sorgen!